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Fresh Up Driving GmbH Führerscheinfinder Führerscheinfinder / A

Führerscheinfinder / A

Kategorie A

Mindestalter

25 Jahre (Direkteinstieg) oder 2 Jahre im Besitz der beschränkten Kategorie A und innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Einreichung des Gesuches keine Wiederhandlungen gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat.

Erforderliche Kategorie

keine (bei Stufeneinstieg: A beschränkt)

Nothelferkurs

ausgenommen Inhaber der Kat. B oder A1. Darf ansonsten nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein

Basistheorieprüfung

ausgenommen Inhaber der Kat. B oder A1

Verkehrskunde

ausgenommen Inhaber der Kat. B oder A1

Praktische Grundschulung

6 Stunden für Inhaber der Kat. A1, ansonsten 12 Stunden. Für Inhaber der Kategorie A1 nach altem Recht (Erwerb vor dem 01.04.2003) ist keine
Grundschulung erforderlich.

Praktische Prüfung

Für Bewerbende des Direkteinstiegs ist eine praktische Führerprüfung von 30-45 Minuten erforderlich. Für Bewerbende des Stufeneinstiegs wird die
35 kW Beschränkung auf Gesuch aufgehoben (siehe Mindestalter).

Sonderregelung

Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde, muss eine praktische Führerprüfung auf der Kategorie A absolviert werden.

Gültigkeit Lernfahrausweis

4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert. Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 erworben wurde, ist der Lernfahrausweis 12 Monate gültig, da kein Motorradgrundkurs absolviert werden muss.

Lernfahrten

  • Lernfahrasuweis notwendig
  • keine Begleitperson erforderlich
  • Passagiere nur mit der entsprechenden Kategorie erlaubt

Mindestalter



25 Jahre (Direkteinstieg)
oder 2 Jahre im Besitz der beschränkten Kategorie A und innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Einreichung des Gesuches keine
Wiederhandlungen gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat.

Erforderliche Kategorie

keine (bei Stufeneinstieg: A beschränkt)

Nothelferkurs

ausgenommen Inhaber der Kat. B oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein

Basistheorieprüfung      
                
ausgenommen Inhaber der Kat. B oder A1

Verkehrskunde                         

ausgenommen Inhaber der Kat. B oder A1

Praktische Grundschulung


6 Stunden für Inhaber der Kat. A1, ansonsten 12 Stunden. Für Inhaber der Kategorie A1 nach altem Recht (Erwerb vor dem 01.04.2003) ist keine
Grundschulung erforderlich.

Praktische Prüfung


Für Bewerbende des Direkteinstiegs ist eine praktische Führerprüfung von 30 Minuten erforderlich. Für Bewerbende des Stufeneinstiegs wird die
35 kW Beschränkung auf Gesuch aufgehoben (siehe Mindestalter).

Sonderregelung


Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde, muss eine praktische Führerprüfung auf der Kategorie A absolviert werden.

Gültigkeit Lernfahrausweis



4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert.
Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 erworben wurde, ist der Lernfahrausweis 12 Monate gültig, da kein Motorradgrundkurs absolviert werden muss.

Lernfahrten



- Lernfahrasuweis notwendig
- keine Begleitperson erforderlich
- Passagiere nur mit der entsprechenden Kategorie erlaubt

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Kontakt

 

Tel: +41 44 786 24 86
E-Mail: m.krieg@auto-fahren-lernen.ch

Adresse

 

Markus Krieg, Auto- und
Motorradfahrschule AG
Seestattstrasse 8
8852 Altendorf

Standorte Theorie

 

Theorielokal Wädenswil

Bürozeiten

 

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

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