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Fresh Up Driving GmbH Führerscheinfinder Führerscheinfinder / C

Führerscheinfinder / C

Kategorie C

Mindestalter

18 Jahre

Zusatztheorieprüfung

ja

Erforderliche Kategorie

B (mind. Lernfahrausweis)

Verkehrskunde

nein, da Kat. B vor C erworben werden muss

Nothelferkurs

nein, da Kat. B vor C erworben werden muss

Gültigkeit Lernfahrausweis

24 Monate

Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein

Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig
  • Lernfahrten dürfen nur in Begleitung eines Fahrlehrers oder eines befugten Ausbilders unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kat. C und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.

Vertrauensärztliche Untersuchung

ja, eine Untersuchung ist erforderlich

CZV – die Chauffeurzulassungsverordnung

Sofern Sie mit der Kategorien C Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.

Basistheorieprüfung

nein, da Kat. B vor C erworben werden muss

Weitere Berechtigungen

Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C:

  • zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als acht Sitzplätzen
  • von Fahrzeugen der Kategorie D, D1 und Trolleybussen sofern diese Fahrzeuge leer sind.

Mindestalter 18 Jahre
Erforderliche Kategorie B (mind. Lernfahrausweis)
Kein Nothelferkurs da Kat. B vor C erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung eine Untersuchung ist erforderlich
Sehtest darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Epileptiker werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Keine Basistheorieprüfung da Kat. B vor C erworben werden muss
Zusatztheorieprüfung ja
Keine Verkehrskunde da Kat. B vor C erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis 24 Monate
Lernfahrten
  • Lernfahrausweis notwendig
  • Lernfahrten dürfen nur in Begleitung eines Fahrlehrers oder eines befugten Ausbilders unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kat. C und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
  • Der Lernfahrausweis der Kategorie C berechtigt zu Lernfahrten mit einem Motorwagen der Kategorie B.
  • Gehörlose und körperbehinderte Personen dürfen nur von einem behördlich anerkannten Ausbilder begleitet werden.
CZV – die Chauffeur-zulassungsverordnung Sofern Sie mit der Kategorien C Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Website CZV – Chauffeurzulassungsverordnung: cambus.ch
Zusätzliche Berechtigungen B, B1, C1, F, G, M
Weitere Berechtigungen Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C:
  • zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als acht Sitzplätzen
  • von Fahrzeugen der Kategorie D, der Unterkategorie D1 und Trolleybussen sofern diese Fahrzeuge leer sind oder der Fahrzeugführer Personen mitführt, die für die Feststellung von Mängeln, die Überprüfung von Reparaturen sowie die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erforderlich sind.
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Kontakt

 

Tel: +41 44 786 24 86
E-Mail: m.krieg@auto-fahren-lernen.ch

Adresse

 

Markus Krieg, Auto- und
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Seestattstrasse 8
8852 Altendorf

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08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

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